Möchten Sie als Vertragsarzt Akupunktur bei chronischen LWS-Beschwerden und Gonarthroseschmerzen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, so benötigen Sie hierfür:
- Die Zusatzbezeichnung Akupunktur nach 200 Unterrichtseinheiten (UE)
- 80 UE Spezielle Schmerztherapie
- 80 UE Psychosomatische Grundversorgung
Nach erlangter Abrechnungsgenehmigung sind Sie verpflichtet jährlich
- 4 Fallkonferenzen pro Jahr zum Thema „Chronischer Schmerz” gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV'en
