Grundausbildung - Zusatzbezeichnung Akupunktur
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind nach den Vorgaben der Ärztekammer 200 UE (Unterrichtseinheiten) notwendig: 120 UE Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur (Grundkurse G1-G15), anschließend 60 UE praktische Akupunkturbehandlung und 20 UE Fallseminare (GP). Jeder GP-Kurs der DÄGfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.
Reihenfolge der Kurse
Gemäß Weiterbildungsordnung müssen die Grundkurse G1-G3 am Beginn Ihrer Ausbildung stehen. Die Reihenfolge der weiteren Kurse G4-G15 sollte aus didaktischen Gründen eingehalten werden.
Dauer der Ausbildung
Zwischen dem Kurs G1 und dem letzten Praxiskurs müssen mindestens 24 Monate liegen. Sie können im Anschluss die Zulassung zur Prüfung für die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer beantragen.