Grundausbildung - Zusatzbezeichnung Akupunktur
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind nach den Vorgaben der Ärztekammer 200 Stunden notwendig: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur (Modul I-V) anschließend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (Modul VI+VII). Jeder GP-Kurs der DÄGfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.
Reihenfolge der Kurse
Gemäß Weiterbildungsordnung muss das Modul I am Beginn Ihrer Ausbildung stehen.
Dauer der Ausbildung
Nach Abschluss dieser Kurse deren Absolvierung in einem ausreichend langen Zeitraum erfolgt ist (wir empfehlen mindestens 18 Monate), können Sie die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer beantragen.