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Seit 2018 wieder Stichprobenprüfungen der KV
Die Kassenärztliche Vereinigung und GKV Spitzenverband hatten sich in der Vergangenheit darauf verständigt, die Stichprobenprüfungen im Bereich Akupunktur aufgrund geringer Beanstandungen bis zum 31.12.2017 auszusetzen. Auf eine Fortführung dieser Aussetzungsregelung konnten sie sich jedoch nicht verständigen. Deshalb müssen die KVen seit 2018 wieder Stichprobenprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarungen Akupunktur aufnehmen. (Wir haben darüber in unserem Newsletter berichtet).
Geprüft werden per Zufall ausgewählte Ärzte. Per Schreiben werden Ihnen 12 abgerechnete Fälle mit bis zu 10 Sitzungen Akupunktur und 18 abgerechnete Fälle mit bis zu 15 Sitzungen Akupunktur mit Nennung der Patientennamen mitgeteilt. Für diese Patienten muss dann vom behandelnden Arzt die Dokumentation der Akupunkturbehandlung hinsichtlich Therapieplan, der Eingangs- und Verlaufserhebung sowie die Begründung der Ausnahmefälle (§6 Abs 2 QSV) vorgelegt werden. Was ist für den niedergelassen Arzt, der Akupunktur über EBM abrechnet zu beachten?
Den genauen Inhalt der Qualitätssicherungsvereinbarung finden Sie auf auf dieser Seite. Hier haben wir neben der Qualitätssicherungsvereinbarung, die die Rahmenbedingungen für die EBM Akupunktur festlegt auch einen Vorschlag für einen Akupunkturdokumentationsbogen, wie die DÄGfA ihn zusammen mit einigen KV vor einigen Jahren ausgearbeitet haben hinterlegt. Dieser Bogen, korrekt ausgefüllt, erfüllt in den meisten Bundesländern die Anforderungen an die Stichprobenprüfung. Die KV Bayern hat 2014 einen eigenen Dokumentations- Bogen erstellt, er ist ebenfalls auf unserer Homepage hinterlegt, Ärztinnen und Ärzten aus Bayern empfehlen wir, ausschliesslich den KVB Bogen zu verwenden.