Hier können Sie häufig gestellt Fragen nachlesen. Unseren Mitgliedern stehen wir darüberhinaus gerne mit Rat zur Seite.

Wenden Sie sich gerne an vorstand@daegfa.de

1.     Welche Rolle spielt die Vorgeschichte der Krankheit?

Um sich ein genaues Bild vom Gesundheitszustand seines Patienten zu machen, sammelt der Arzt/die Ärztin nach schulmedizinischer Abklärung der Beschwerden in einem Erstgespräch, der so genannten Anamnese, sämtliche Informationen zur Krankengeschichte des Patienten. Dazu gehören neben einer Beschreibung der aktuellen Beschwerden auch Angaben darüber, wodurch diese schlimmer oder leichter werden und was diese ausgelöst haben könnte. Der eigentlichen Behandlung geht also eine ausführliche Befragung voraus. Wichtige Hinweise geben dem Arzt/der Ärztin Angaben über die Qualität des Schlafs, den Appetit, die körperliche Belastbarkeit, die seelische Stimmungslage, über Urin, Stuhlgang und Verdauungsbeschwerden. Auch berufliche oder familiäre Belastungen, Menstruationsunregelmäßigkeiten, Hitze- oder Kälteabneigung sind von Bedeutung. Eine körperliche Untersuchung, die oft Zungen- und Pulsdiagnose nach chinesischen Kriterien einschließt, rundet das Erstgespräch mit dem Patienten ab. Nun kann ein gut ausgebildeter Akupunkturarzt eine "chinesische" Diagnose stellen und die geeignete Behandlungsmethode bestimmen.

2.     Wann spürt man eine Besserung?

Grundsätzlich gilt: Je länger eine Erkrankung besteht, desto länger muss sie behandelt werden. Bei chronischen Erkrankungen (Krankheiten und Beschwerden, die länger als drei bis sechs Monate andauern), spürt man in der Regel zwischen der dritten und sechsten Sitzung eine positive Veränderung. Schmerzen lassen nach, der Schlaf wird tiefer und ruhiger, das Allgemeinbefinden und die seelische Stimmungslage verbessern sich. Erst nach etwa fünf bis sechs Sitzungen lässt sich genauer abschätzen, wie viele Behandlungen noch notwendig sind.

3.     Wie lange hält der Therapie-Erfolg an?

Die heilende Wirkung einer Akupunktur hält bei Mitarbeit des Patienten oft ein Leben lang an. Je nach individueller körperlicher und seelischer Belastung, Fehlernährung oder ungesunder Lebensführung kann es aber auch nach einer gewissen Zeit zu erneuten Beschwerden kommen, so dass weitere Behandlungen oder eine Auffrisch-Akupunktur notwendig werden.

4. Wer kann eine Akupunkturbehandlung erhalten?

Für eine Akupunkturtherapie gibt es keine Altersgrenze, auch hochbetagte Menschen können von ihr profitieren. Babys und Kleinkinder reagieren oft sogar besonders sensibel, hier genügt manchmal schon sanfte Massage entlang der Akupunkturpunkte (Akupunktmassage) oder eine schmerzlose Laserakupunktur. Für Schulkinder gibt es neben der Laserakupunktur auch noch die Möglichkeit, mit extrem dünnen, schmerzarmen Nadeln zu behandeln. Viele Kinder kommen damit ausgezeichnet zurecht. Bei Erwachsenen entscheidet die körperliche Verfassung darüber, wie viele Nadeln gesetzt werden und wie fein sie sein sollen. Menschen, die eine unüberwindbare Angst vor den Nadeln haben, können auch mittels Laserakupunktur behandelt werden.

5. Gibt es bei der Akupunktur Nebenwirkungen?

Eine fachgerecht durchgeführte Akupunktur hat kaum Nebenwirkungen, da die Nadeln auf eine Mobilisierung der Selbstheilungskräfte des Körpers abzielen. Wie z.B. bei der Homöopathie können sich zu Beginn der Therapie einzelne Symptome vorübergehend verstärken, man spricht hier von der "Erst-Reaktion". Gelegentlich kommt es zu leichten Blutergüssen oder blauen Flecken, auch kurze Kreislaufreaktionen können während einer Akupunkturbehandlung auftreten, normalisieren sich aber schnell. Um Infektionen zu vermeiden, werden sterile Einmalnadeln aus Edelstahl verwendet. 

6.     Kann jeder Arzt sich Akupunktur-Arzt/Ärztin nennen?

Um sich "Akupunktur-Arzt/Ärztin" nennen zu dürfen, ist eine spezielle Ausbildung „Zusatzweiterbildung Akupunktur“ als ärztliche Qualifikation erforderlich. In vielen Bundesländern sind für die Grundausbildung insgesamt 200 Stunden Theorie- und Praxiskurse sowie eine Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer notwendig. Ein weiteres Diplom – „Meister der Akupunktur DÄGfA“ kann nach zusätzlichen 230 Fortbildungsstunden erworben werden. Das garantiert eine hohe Kompetenz und Erfahrung auch in der Behandlung schwieriger Krankheitsbilder.

Viele Ärzte/Ärztinnen erwerben darüber hinaus praktische Erfahrungen und Kenntnisse in China und bilden sich weiter auf den Gebieten der chinesischen Arzneimitteltherapie, der chinesischen Ernährungsheilkunde, der Bewegungstherapien Qi Gong und Tai Chi oder manueller Medizin wie der Tuina-Therapie.

6.     Wie finde ich eine/n gute/n Akupunktur-Arzt/Ärztin?

Adressen erfahrener Akupunktur-Ärzte/Ärztinnen finden Sie über unsere Arztsuche. Nach Postleitzahlen sind hier die geprüften Mitglieder der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) mit ihren Diplomen aufgelistet. Dort finden Sie auch Hinweise auf die verschiedenen medizinischen Fachrichtungen der Ärzte/Ärztinnen.

7.     Wie sind die derzeit gültigen Hygienestandards in Deutschland und der EU?

Kurz zusammengefasst verhält es sich folgendermaßen.

  • Eine Desinfektion vor Akupunktur am Körper ist mit Ausnahme des Ohres nicht nötig. Hier besteht ein allgemeiner Konsens aller Fachgesellschaften, national als auch international. Voraussetzung ist die Nutzung einmal steriler Akupunkturnadeln und die Nadelung ausschließlich in intakte, saubere Haut.
  • Bei der Nadelung am Ohr wird eine Sprühdesinfektion und eine mechanische Reinigung empfohlen.
  • Bei Patienten mit Infektionsrisiko sind die in der Hygiene üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sowohl zum Schutz des Arztes als auch des Patienten z.B. Handschuhe

1.     Wie kann ich in die Arztsuche auf der Homepager der DÄGfA eingetragen werden?

Als Mitglied der DÄGfA erhalten Sie ein Formular, in dem Sie uns Ihre Angaben zur Veröffentlichung mitteilen können. Danach werden Sie in die Ärzteliste aufgenommen. Kurse oder ein Diplom bei einem anderen Veranstalter können bei gleichem Inhalt der Ausbildung von uns anerkannt werden. Bitte senden Sie zur individuellen Prüfung Ihre Unterlagen zu.

2.     Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die DÄGfA ist eine gemeinnützige Ärztegesellschaft. Für ihre Mitglieder werden kostengünstige Fortbildungsveranstaltungen angeboten. (siehe unter Vorteile der Mitgliedschaft) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte: €110,-Jahr Rentner: €55;  Medizin -Studenten: €25,-Jahr

1.     Wer kann an den Kursen teilnehmen?

Wir sind eine Ärztegesellschaft und bilden vorwiegend Ärzte aus (Allgemeinmediziner, Fachärzte, Zahnärzte, Tierärzte). Medizinstudenten ab dem 1. klinischen Semester können unsere Kurse zum Studententarif von 95,- Euro pro Kurs besuchen. Der Kurs TuiNa und Manual Therapie steht auch Krankengymnasten und Masseuren offen, unsere Diätetik-Kurse eignen sich auch für Ökotrophologen. 

 

2.     Wie kann ich mich für einen Kurs anmelden?

Eine Onlineanmeldung ist auf unserer Website www.daegfa.de jederzeit möglich. Für weitere Fragen, Umbuchungen, Stornierungen wenden Sie sich an unser Fortbildungszentrum: Tel.: +49 89 71005 11, Fax: +49 89 71005 25, E-Mail: fz@daegfa.de.

 

3.     Wie kann ich einen schon bezahlten Kurs stornieren?

Bitte teilen Sie uns Ihre Abmeldung 14 Tage vor dem Kurs schriftlich mit, dann wird Ihnen die Kursgebühr gutgeschrieben. Sie kann mit einem anderen Kurs verrechnet werden, nicht aber mit der Mitgliedsgebühr. Auf Wunsch wird Ihnen das Geld auch zurück überwiesen. Die Stornogebühr beträgt ab 2 Wochen vor dem Kurs 50,- Euro. Bei Absage ab 3 Tage vor dem Kurs oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten.

 

4.     Kann ich die Kursgebühr auch im Kurs per Kreditkarte oder bar bezahlen?

Diese Möglichkeit besteht nicht. Wenn Sie einen Kurs besuchen, zu dem Sie sich nicht angemeldet haben, erhalten Sie im Nachhinein eine Rechnung.

 

5.     Wie erfahre ich, ob in einem Kurs noch Plätze frei sind?

Bei unserer Online-Kursbuchung sehen Sie, ob es noch freie Plätze gibt, es gibt auch die Möglichkeit, sich in eine Warteliste einzutragen. Sie können auch telefonisch nachfragen unter +49 89 71005 11.

 

6.     Gibt es Gebührenreduktion bei Blockbuchung?

Als Mitglied können Sie G1, G2 und G3 im Block buchen. Die Gebühr beträgt 480,- Euro anstelle von 570,- Euro. Für Mitglieder mit einem Ermäßigungsgrund beträgt die Blockbuchung 390,- Euro und für Studenten 240,- Euro. Blockbuchungen sind auch für Spezielle Schmerztherapie und unsere Diplome CAT, Diätetik, Qi GongTuiNa, Japanische Akupunktur, Japanische Kampo-Medizin, Tibetische Medizin möglich.

 

7.     Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die Prüfung zum A Diplom abzulegen?

Die Teilnahme an den Kursen Kurs 1-15 mit 120 Stunden und die Mitgliedschaft bei der DÄGfA. Bitte senden Sie uns Ihre Approbationsurkunde in Kopie zu, da das Diplom A nur approbierten Ärzten ausgehändigt wird.

 

8.     Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die Prüfung zur Zusatzbezeichnung abzulegen?

Die Zusatzbezeichnung Akupunktur kann seit 2004 auf dem Arztschild etc. geführt werden (siehe Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf). Voraussetzung für das Führen der Zusatzbezeichnung ist die Erteilung der Zusatzbezeichnung durch Ihre zuständige Ärztekammer. Dazu muss die Ärztin/der Arzt die Teilnahme an den Kursen Kurs 1 -15 mit 120 Stunden, 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen und 20 Stunden Fallseminare nachweisen. Nach diesen 200 Stunden Ausbildung und 2 Jahren praktischer Tätigkeit nach dem ersten Praxiskurs können Sie anschließend die Prüfung bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer ablegen. (Einzelheiten dazu erfahren Sie im Kursbuch Akupunktur der Bundesärztekammer https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/Kursbuecher/2018/20220217_18_MKB_Akupunktur.pdf) Derzeit gilt die Regelung, dass 2 Jahre zwischen der theoretischen Ausbildung und der Absolvierung der Prüfung liegen müssen.

9.     Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die Prüfung zum Diplom B abzulegen?

Bestandenes Diplom A, 8 Praxiskurse (PG-Kurse) und weitere 230 Unterrichtsstunden nach Ihren Schwerpunkten aus den Aufbaukursen ausgewählt. Wir beraten Sie hier gerne telefonisch unter: +49 89 71005 11.

 

10. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Vollmitgliedschaft für: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte / 110,- Euro im Jahr. Ermäßigte Mitgliedschaft - nur mit aktueller Bescheinigung - für: Rentner / 55,- Euro im Jahr. Mitgliedschaft für Med.-Studenten (als außerordentliche, nicht stimmberechtigte Mitglieder) - nur mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung / 25,- Euro im Jahr.

 

11. Darf man den Hinweis "Akupunktur" auf dem Praxisschild anbringen?

Sobald Sie die Grundausbildung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur abgeschlossen und die Ärztekammerprüfung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur erfolgreich absolviert wurde, darf auf dem Praxisschild „Akupunktur“ als ärztliche Qualifikation angegeben werden.

1.      Kann eine Private Krankenversicherung Akupunktur vertraglich ausschließen oder auf 10 Sitzungen pro Jahr begrenzen?

Private Versicherungen können in ihren Tarifen durchaus Leistungen ausschließen. Bei fast allen Tarifen ist die Akupunktur im Rahmen der Schmerztherapie. (also entsprechend der Legende der GOÄ 269 und 269a) eingebunden.

2.      Muss die Private Krankenkasse die Kosten einer Akupunkturbehandlung gegen  Schwangerschaftserbrechen übernehmen?

Tatsächlich muss die KK die Behandlung bei der Indikation Hyperemesis gravidarum nicht erstatten. Die Legende der Leistungsziffer 269 beschreibt lediglich Akupunktur bei Schmerzen.

 

3.      Kann eine Versicherung die Übernahme der Erstanamnese verweigern?

in der Tat gibt es von einzelnen PKV immer wieder Diskussionen wegen der Erstanamnese.

Wir empfehlen, zu beschreiben, was sie machen:

GOÄ 30 a, Ausführliche Erstanamnese im Rahmen einer Schmerztherapie unter Berücksichtigung psychovegetativer, psychosozialer und schmerztherapeutischer Aspekte , Dauer 60 Minuten ( oder  Dauer 60 Minuten inclusive Repertorisation in einschlägiger Literatur….)

 

Die GOÄ 30 ist der Homöopathie zugeordnet, aber mit der Analoglegende erhalten z.B. Schmerztherapeuten diese Ziffer häufig erstattet. Auch das könnte ein Argument gegenüber der PKV sein.

 

 

4.      Wie rechne ich die Erstanamnese ab, wenn sie kürzer als 60 Minuten dauert?

Eine unabdingbare Voraussetzung zur Abrechnung der GOÄ Nr. 30 ist die Mindestzeit von 60 Minuten. Alternativ könnte man bei einer Dauer von 20 Minuten GOÄ 31 ansetzen.  Dabei handelt es sich formal um eine Folgeanamnese ohne .

5.       Wird Akupunktur bei erhöhtem Augeninnendruck von den Privaten Zusatzversicherungen übernommen?

die Zusatzversicherungen halten sich in der Regel an die Gebührenordnung für Ärzte und dort ist nur die Schmerzakupunktur verzeichnet. Deshalb wird in der Regel nur die Schmerzakupunktur versichert. Aus diesem Grund sind Augendruckerkrankungen nicht mit im Verzeichnis, es sei denn, durch den Augendruck kommt es zu Kopfschmerzen ( was nicht selten ist). Dann lautet aber die Haupt- Diagnose Kopfschmerz.

6.      Ist Triggerpunktbehandlung eine eigenständige Behandlung oder ist diese als Akupunkturbehandlung abzurechnen?

Das hängt von der genauen Behandlung ab. Manche Therapeuten wenden allein die Triggerpunkttechnik an. Hier kann man von einer eigenständigen Akupunkturbehandlung sprechen, die die GOÄ-Legende 269/269a voll erfüllt.

Werden zusätzlich zur Triggerpunktakupunktur noch Körperakupunkturpunkte kann von einer speziellen Technik im Rahmen der Akupunktur gesprochen werden und von einem erhöhten Arbeits- und Zeitaufwand ausgegangen werden und dies entsprechend mit dieser Legende abrechnen und deshalb auch mit dem erhöhten Steigerungsfaktor in Rechnung stellen.

Was nicht möglich ist, die Körperakupunktur und die Triggerakupunktur für die gleiche Sitzung mit zwei Ziffern abzurechnen.

 

7.      Wie muss ich meine Behandlung dokumentieren?

Punkte, die genadelt wurden, spezielle Techniken wie Moxa, TP usw., Schröpfen usw., Rücken- oder Bauchlage. Bei  Leistungsfolgen  von GOÄ Ziffern, die nicht miteinander abgerechnet werden dürfen sind in der Regel auch die genaue Reihenfolge und Uhrzeiten anzugeben ( z.B: 3-7 kann nicht mit 269 außer es ist eine gewisse Pause drin, also 3-7 um 9 Uhr, 269a um 11 Uhr)

Setzen der Nadel bis zum Ziehen mindestens 20 Minuten ist 269a, siehe oben Steigerung des Faktors.

 

8.      Wie sind die Kriterien zur Dokumentationspflicht nach §5 Abs 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur?

Der die Akupunktur durchführende Arzt muss vor Beginn der Behandlung überprüfen, ob im Rahmen eines schmerztherapeutischen Gesamtkonzepts ein mindestens sechs Monate bestehendes Schmerzintervall vorgelegen hat, welches auch noch andauert und den Einsatz von Akupunktur rechtfertigt. Eine ausschließlich auf die Angaben des Patienten gestützt Dokumentation von Schmerzzuständen oder auf dessen Befragung im Rahmen der Eingangsuntersuchung ist seit dieser Entscheidung für viele Kassenärztliche Vereinigungen nicht mehr ausreichend.

 

9.      Wie muss die Folgeanamnese GOÄ 31 dokumentiert sein?

GOÄ 30 müsste, als homöopathische Anamnese dokumentiert sein, inklusive der Repertorisationsergebnisse,  so ist die Legende. Für die TCM Anamnese wäre es korrekt die GOÄ 31 a anzugeben mit einer neuen Legende,  die Dokumentation   ist schriftlich, die Zeitdauer ist in der Legende festgelegt und beinhaltet auch das Ausarbeiten und ggfs. Nachschlagen in den Büchern (Repertorisieren) nicht nur die reine Gesprächszeit ; d.h., eine TCM Anamnese von 10 Minuten und 5 Minuten nachschlagen erfüllt die Ansprüche an die Ziffer nicht und wäre keine korrekte Abrechnung, aber 20 Minuten Gespräch ( nicht Untersuchung, die wird ja extra abgerechnet) und 10 Minuten Nachschlagen und Therapieplan ausarbeiten würden die Ziffer erfüllen.

10. Kann ich häufiger die GOÄ 31 abrechnen?

Die Häufigkeit der Möglichkeit zur GOÄ 31/31 a ist in der GOÄ festgelegt: bis zu zwei Mal im Halbjahr; es gibt auch GOÄ 1 und 3 und 806 für psychosomatische Gespräche.

11. Was tun, wenn Privatkassen, die Ziffern 30A, 78A und  831  nicht erstatten wollen?

Zur A30 finden Sie ein entsprechendes Gutachten als Anlage. Die beiden anderen Ziffern sind jeweils vom Aufwand gut zu dokumentieren, bei der 78A unbedingt auch die Zeitangabe.

Über das weitere Vorgehen sei hier die Lektüre des Buches „Abrechnung und Qualitätsmanagement in der Akupunktur: Ein Leitfaden für die Praxis“ von Wolfram Stör empfohlen, ISBN 978-3437567407.

12. Gibt es eine GOÄ Ziffer für die Anwendung einer Laserdusche ?

Es gibt keine eigenständige Ziffer für die Laserdusche, Sie können aber versuchen, die Leistung analog mit der 269 oder 269a zu berechnen. Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Kostenaufklärungsvertrag mit dem Patienten zu machen. Da es sich bei der GOÄ 269a um eine Nadelakupunktur( von mehr als 20 Minuten bei der 269a) zur Schmerztherapie handelt, kann es durchaus sein, dass die Privatkassen Rückfragen anstellen oder die Leistungserstattung ablehnen,  mit dem Hinweis, dass hier die Voraussetzungen für eine analoge Abrechnung nicht erfüllt seien. Hier dann Gegenargumente zu entwickeln, ist kompliziert. Sollte der Effekt einer Lasertherapie angezweifelt werden, so haben Sie aber durchaus Studien mit Laserakupunktur auf Ihrer Seite, zudem bietet die DÄGfA auch Laserakupunkturkurse an. Schon der Hinweis darauf kann helfen.

 

13. Welche Analogziffer nach GOÄ wäre korrekt für eine Gua-Sha Massage, 20 Min. Dauer?

die 747 (Setzen von Schröpfköpfen)  und die 523 können angesetzt werden, bei blutigem Schröpfen noch die 748 (Hautdrainage)

 

14. Wie kann ich die Erstanamnese für CAT abrechnen?

Sie können für die Anamnese der CAT-Kräuter sehr wohl die GOÄ 30, 31 analog verwenden. Legende: "Ausführliche Erstanamnese unter Einbeziehung somatischer,  vegetativer, sozialer und psychischer Aspekte" oder so ähnlich; es hat sich nicht bewährt, in der Rechnung die Chin. Arzneitherapie zu erwähnen. Die Kräuter verordne ich in lateinischer Sprache.

Zwischenanamnesen 31, 3, 1 und die Untersuchungen ( 5, 7oder vegetative Funktionsdiagnostik). Das Erstellen eines Rezepts könnte auch abgerechnet werden, ich mache das nicht extra, ist in meinen Augen Bestandteil des Ergebnisses der 30 ( in der 30 ist ja das Repertorisieren mit enthalten).

 

15. Was bedeutet Abrechnung mit Hufelandziffern?

Das Hufelandverzeichnis lehnt sich bezüglich der Akupunktur und TCM an die GOÄ an.

Im Hufelandverzeichnis sind naturheilkundliche Maßnahmen und Behandlungen aufgelistet, die direkt einer Gebührenordnungsziffer der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet werden. Das Verzeichnis fungiert als Leitfaden zur Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit Naturheilverfahren erbracht werden. Folglich ist sowohl für Patienten als auch für behandelnde Ärzte eine Preissicherheit gegeben. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine hilfreiche Übersicht und Leistungsbeschreibung anerkannter Maßnahmen, die der Naturheilkunde zuzuordnen sind.

Seit über 25 Jahren gibt die Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. das Hufeland-Leistungsverzeichnis heraus. Die Hufelandgesellschaft ist ein ärztlicher Dachverband für Naturheilkunde, komplementäre und integrative Medizin. Renommierte ärztliche Fachgesellschaften sind in dem Dachverband zusammengeschlossen. Zusammen setzen sie sich für die Erhaltung und Förderung der Verfahren, Therapien und Arzneimittel in der Naturheilkunde ein. Auch die DÄGfA war lange Zeit Mitglied.

 

16.  Kann ich statt GOÄ auch eine Rechnung mit Hufelandziffern ausstellen?

Patienten die eine private Versicherung über Naturheilverfahren abgeschlossen haben die durch Heilpraktiker erbracht werden, haben in ihrem Vertrag möglicherweise den Hinweis zur Abrechnung nach Hufelandverzeichnis. Achtung: Manche Versicherungen schließen dabei Ärzte aus!!

Sie können immer mit jedem/r PatientIn einen Behandlungsvertrag abschließen. Die Patientin und der Patient müssen Sie bezahlen, ob die Zusatzversicherung die Rechnung erstattet ist dabei nicht relevant. Im Falle von Akupunktur ist die GOÄ und das Hufelandverzeichnis finanziell identisch.

 

 

DÄGfA-Ratgeber GOÄ-Abrechnung

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DÄGfA-Ratgeber GOÄ-Abrechnung Begründungen

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1. Ist eine spezielle Versicherung nötig/sinnvoll?

Das müssen Sie mit Ihrer Versicherung direkt abklären. Sie sollte darüber informiert sein, dass sie akupunktieren.

Dazu brauchen Sie wahrscheinlich eine Genehmigung der Nebentätigkeit. Das ist zumindest bei den meisten Krankenhausverträgen so.

 

2. Was ist ein realistischer Preis für eine Akupunktureinheit? Muss ich das nach GÖÄ machen, auch wenn es privat ist?

In der Regel werden für die reine Akupunkturleistung (z.B. ohne Untersuchung, Anamnese) privatärztlich zwischen 40 und 70 € abgerechnet. Es gibt Ausreißer nach oben und nach unten.

Da es ein Privatvertrag zwischen Ihnen und dem/der Patientin ist haben Sie alle Freiheit, aber Sie müssen unterschreiben lassen. Die Orientierung an der GOÄ ist argumentativ einfacher.

 

3. Kann ich mich in die Arztsuche der DÄGfA aufnehmen lassen?

Bezüglich unserer Ärzteliste haben Sie mit dem A-Diplom die Berechtigung einen Eintrag zu machen. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an uns. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich einem Qualitätszirkel anzuschließen oder sich bei uns als QZ-Leiterin ausbilden zu lassen

 

Bei allen Anliegen rund um die Mitgliedschaft beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne:

Tel.: +49 89 71005 24  
E-Mail: vorstand@daegfa.de

 

Wenn Sie Arzt sind und Mitglied werden möchten, finden Sie hier den Anmeldeantrag.