Hier können Sie häufig gestellt Fragen nachlesen. Unseren Mitgliedern stehen wir darüberhinaus gerne mit Rat zur Seite.

Wenden Sie sich gerne an vorstand@daegfa.de

1.     Welche Rolle spielt die Vorgeschichte der Krankheit?

Um sich ein genaues Bild vom Gesundheitszustand seines Patienten zu machen, sammelt der Arzt/die Ärztin nach schulmedizinischer Abklärung der Beschwerden in einem Erstgespräch, der so genannten Anamnese, sämtliche Informationen zur Krankengeschichte des Patienten. Dazu gehören neben einer Beschreibung der aktuellen Beschwerden auch Angaben darüber, wodurch diese schlimmer oder leichter werden und was diese ausgelöst haben könnte. Der eigentlichen Behandlung geht also eine ausführliche Befragung voraus. Wichtige Hinweise geben dem Arzt/der Ärztin Angaben über die Qualität des Schlafs, den Appetit, die körperliche Belastbarkeit, die seelische Stimmungslage, über Urin, Stuhlgang und Verdauungsbeschwerden. Auch berufliche oder familiäre Belastungen, Menstruationsunregelmäßigkeiten, Hitze- oder Kälteabneigung sind von Bedeutung. Eine körperliche Untersuchung, die oft Zungen- und Pulsdiagnose nach chinesischen Kriterien einschließt, rundet das Erstgespräch mit dem Patienten ab. Nun kann ein gut ausgebildeter Akupunkturarzt eine "chinesische" Diagnose stellen und die geeignete Behandlungsmethode bestimmen.

2.     Wann spürt man eine Besserung?

Grundsätzlich gilt: Je länger eine Erkrankung besteht, desto länger muss sie behandelt werden. Bei chronischen Erkrankungen (Krankheiten und Beschwerden, die länger als drei bis sechs Monate andauern), spürt man in der Regel zwischen der dritten und sechsten Sitzung eine positive Veränderung. Schmerzen lassen nach, der Schlaf wird tiefer und ruhiger, das Allgemeinbefinden und die seelische Stimmungslage verbessern sich. Erst nach etwa fünf bis sechs Sitzungen lässt sich genauer abschätzen, wie viele Behandlungen noch notwendig sind.

3.     Wie lange hält der Therapie-Erfolg an?

Die heilende Wirkung einer Akupunktur hält bei Mitarbeit des Patienten oft ein Leben lang an. Je nach individueller körperlicher und seelischer Belastung, Fehlernährung oder ungesunder Lebensführung kann es aber auch nach einer gewissen Zeit zu erneuten Beschwerden kommen, so dass weitere Behandlungen oder eine Auffrisch-Akupunktur notwendig werden.

4. Wer kann eine Akupunkturbehandlung erhalten?

Für eine Akupunkturtherapie gibt es keine Altersgrenze, auch hochbetagte Menschen können von ihr profitieren. Babys und Kleinkinder reagieren oft sogar besonders sensibel, hier genügt manchmal schon sanfte Massage entlang der Akupunkturpunkte (Akupunktmassage) oder eine schmerzlose Laserakupunktur. Für Schulkinder gibt es neben der Laserakupunktur auch noch die Möglichkeit, mit extrem dünnen, schmerzarmen Nadeln zu behandeln. Viele Kinder kommen damit ausgezeichnet zurecht. Bei Erwachsenen entscheidet die körperliche Verfassung darüber, wie viele Nadeln gesetzt werden und wie fein sie sein sollen. Menschen, die eine unüberwindbare Angst vor den Nadeln haben, können auch mittels Laserakupunktur behandelt werden.

5. Gibt es bei der Akupunktur Nebenwirkungen?

Eine fachgerecht durchgeführte Akupunktur hat kaum Nebenwirkungen, da die Nadeln auf eine Mobilisierung der Selbstheilungskräfte des Körpers abzielen. Wie z.B. bei der Homöopathie können sich zu Beginn der Therapie einzelne Symptome vorübergehend verstärken, man spricht hier von der "Erst-Reaktion". Gelegentlich kommt es zu leichten Blutergüssen oder blauen Flecken, auch kurze Kreislaufreaktionen können während einer Akupunkturbehandlung auftreten, normalisieren sich aber schnell. Um Infektionen zu vermeiden, werden sterile Einmalnadeln aus Edelstahl verwendet. 

6.     Kann jeder Arzt sich Akupunktur-Arzt/Ärztin nennen?

Um sich "Akupunktur-Arzt/Ärztin" nennen zu dürfen, ist eine spezielle Ausbildung „Zusatzweiterbildung Akupunktur“ als ärztliche Qualifikation erforderlich. In vielen Bundesländern sind für die Grundausbildung insgesamt 200 Stunden Theorie- und Praxiskurse sowie eine Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer notwendig. Ein weiteres Diplom – „Meister der Akupunktur DÄGfA“ kann nach zusätzlichen 230 Fortbildungsstunden erworben werden. Das garantiert eine hohe Kompetenz und Erfahrung auch in der Behandlung schwieriger Krankheitsbilder.

Viele Ärzte/Ärztinnen erwerben darüber hinaus praktische Erfahrungen und Kenntnisse in China und bilden sich weiter auf den Gebieten der chinesischen Arzneimitteltherapie, der chinesischen Ernährungsheilkunde, der Bewegungstherapien Qi Gong und Tai Chi oder manueller Medizin wie der Tuina-Therapie.

6.     Wie finde ich eine/n gute/n Akupunktur-Arzt/Ärztin?

Adressen erfahrener Akupunktur-Ärzte/Ärztinnen finden Sie über unsere Arztsuche. Nach Postleitzahlen sind hier die geprüften Mitglieder der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) mit ihren Diplomen aufgelistet. Dort finden Sie auch Hinweise auf die verschiedenen medizinischen Fachrichtungen der Ärzte/Ärztinnen.

7.     Wie sind die derzeit gültigen Hygienestandards in Deutschland und der EU?

Kurz zusammengefasst verhält es sich folgendermaßen.

  • Eine Desinfektion vor Akupunktur am Körper ist mit Ausnahme des Ohres nicht nötig. Hier besteht ein allgemeiner Konsens aller Fachgesellschaften, national als auch international. Voraussetzung ist die Nutzung einmal steriler Akupunkturnadeln und die Nadelung ausschließlich in intakte, saubere Haut.
  • Bei der Nadelung am Ohr wird eine Sprühdesinfektion und eine mechanische Reinigung empfohlen.
  • Bei Patienten mit Infektionsrisiko sind die in der Hygiene üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sowohl zum Schutz des Arztes als auch des Patienten z.B. Handschuhe

1.     Wie kann ich in die Arztsuche auf der Homepager der DÄGfA eingetragen werden?

Als Mitglied der DÄGfA erhalten Sie ein Formular, in dem Sie uns Ihre Angaben zur Veröffentlichung mitteilen können. Danach werden Sie in die Ärzteliste aufgenommen. Kurse oder ein Diplom bei einem anderen Veranstalter können bei gleichem Inhalt der Ausbildung von uns anerkannt werden. Bitte senden Sie zur individuellen Prüfung Ihre Unterlagen zu.

2.     Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die DÄGfA ist eine gemeinnützige Ärztegesellschaft. Für ihre Mitglieder werden kostengünstige Fortbildungsveranstaltungen angeboten. (siehe unter Vorteile der Mitgliedschaft) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte: €110,-Jahr Rentner: €55;  Medizin -Studenten: €25,-Jahr

1.     Wer kann an den Kursen teilnehmen?

Wir sind eine Ärztegesellschaft und bilden vorwiegend Ärzte aus (Allgemeinmediziner, Fachärzte, Zahnärzte, Tierärzte). Medizinstudenten ab dem 1. klinischen Semester können unsere Kurse zum Studententarif von 95,- Euro pro Kurs besuchen. Der Kurs TuiNa und Manual Therapie steht auch Krankengymnasten und Masseuren offen, unsere Diätetik-Kurse eignen sich auch für Ökotrophologen. 

 

2.     Wie kann ich mich für einen Kurs anmelden?

Eine Onlineanmeldung ist auf unserer Website www.daegfa.de jederzeit möglich. Für weitere Fragen, Umbuchungen, Stornierungen wenden Sie sich an unser Fortbildungszentrum: Tel.: +49 89 71005 11, Fax: +49 89 71005 25, E-Mail: fz@daegfa.de.

 

3.     Wie kann ich einen schon bezahlten Kurs stornieren?

Bitte teilen Sie uns Ihre Abmeldung 14 Tage vor dem Kurs schriftlich mit, dann wird Ihnen die Kursgebühr gutgeschrieben. Sie kann mit einem anderen Kurs verrechnet werden, nicht aber mit der Mitgliedsgebühr. Auf Wunsch wird Ihnen das Geld auch zurück überwiesen. Die Stornogebühr beträgt ab 2 Wochen vor dem Kurs 50,- Euro. Bei Absage ab 3 Tage vor dem Kurs oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten.

 

4.     Kann ich die Kursgebühr auch im Kurs per Kreditkarte oder bar bezahlen?

Diese Möglichkeit besteht nicht. Wenn Sie einen Kurs besuchen, zu dem Sie sich nicht angemeldet haben, erhalten Sie im Nachhinein eine Rechnung.

 

5.     Wie erfahre ich, ob in einem Kurs noch Plätze frei sind?

Bei unserer Online-Kursbuchung sehen Sie, ob es noch freie Plätze gibt, es gibt auch die Möglichkeit, sich in eine Warteliste einzutragen. Sie können auch telefonisch nachfragen unter +49 89 71005 11.

 

6.     Gibt es Gebührenreduktion bei Blockbuchung?

Als Mitglied können Sie G1, G2 und G3 im Block buchen. Die Gebühr beträgt 480,- Euro anstelle von 570,- Euro. Für Mitglieder mit einem Ermäßigungsgrund beträgt die Blockbuchung 390,- Euro und für Studenten 240,- Euro. Blockbuchungen sind auch für Spezielle Schmerztherapie und unsere Diplome CAT, Diätetik, Qi GongTuiNa, Japanische Akupunktur, Japanische Kampo-Medizin, Tibetische Medizin möglich.

 

7.     Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die Prüfung zum A Diplom abzulegen?

Die Teilnahme an den Kursen Kurs 1-15 mit 120 Stunden und die Mitgliedschaft bei der DÄGfA. Bitte senden Sie uns Ihre Approbationsurkunde in Kopie zu, da das Diplom A nur approbierten Ärzten ausgehändigt wird.

 

8.     Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die Prüfung zur Zusatzbezeichnung abzulegen?

Die Zusatzbezeichnung Akupunktur kann seit 2004 auf dem Arztschild etc. geführt werden (siehe Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf). Voraussetzung für das Führen der Zusatzbezeichnung ist die Erteilung der Zusatzbezeichnung durch Ihre zuständige Ärztekammer. Dazu muss die Ärztin/der Arzt die Teilnahme an den Kursen Kurs 1 -15 mit 120 Stunden, 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen und 20 Stunden Fallseminare nachweisen. Nach diesen 200 Stunden Ausbildung und 2 Jahren praktischer Tätigkeit nach dem ersten Praxiskurs können Sie anschließend die Prüfung bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer ablegen. (Einzelheiten dazu erfahren Sie im Kursbuch Akupunktur der Bundesärztekammer https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/Kursbuecher/2018/20220217_18_MKB_Akupunktur.pdf) Derzeit gilt die Regelung, dass 2 Jahre zwischen der theoretischen Ausbildung und der Absolvierung der Prüfung liegen müssen.

9.     Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die Prüfung zum Diplom B abzulegen?

Bestandenes Diplom A, 8 Praxiskurse (PG-Kurse) und weitere 230 Unterrichtsstunden nach Ihren Schwerpunkten aus den Aufbaukursen ausgewählt. Wir beraten Sie hier gerne telefonisch unter: +49 89 71005 11.

 

10. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Vollmitgliedschaft für: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte / 110,- Euro im Jahr. Ermäßigte Mitgliedschaft - nur mit aktueller Bescheinigung - für: Rentner / 55,- Euro im Jahr. Mitgliedschaft für Med.-Studenten (als außerordentliche, nicht stimmberechtigte Mitglieder) - nur mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung / 25,- Euro im Jahr.

 

11. Darf man den Hinweis "Akupunktur" auf dem Praxisschild anbringen?

Sobald Sie die Grundausbildung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur abgeschlossen und die Ärztekammerprüfung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur erfolgreich absolviert wurde, darf auf dem Praxisschild „Akupunktur“ als ärztliche Qualifikation angegeben werden.

Demnächst können Sie sich in unserem Mitgliederbereich einloggen und Bereiche, die wir exklusiv für unsere Mitglieder bereithalten, freischalten. Momentan wenden Sie sich für eine Liste der FAQs zu Fragen zur Abrechnung mit der PKV/GKV und zur Praxisgründung bitte an unsere Geschäftsstelle gs@daegfa.de.

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