Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel Körperakupunktur bei chronischen Rücken- und chronischen Kniegelenksschmerzen, wenn sie von einem qualifizierten Arzt mit Kassenzulassung und Zusatzbezeichnung Akupunktur sowie Abrechnungsbefugnis erbracht werden.
Die privaten Krankenkassen zahlen Akupunktur bei Schmerzerkrankungen.
Sollen andere Krankheitsbilder und andere Schmerzerkrankungen behandelt werden, haben die Patienten die Wahl, zu einem kassen- oder privatärztlich tätigen Arzt ihrer Wahl zu gehen; diese Therapien müssen dann als so genannte IGEL-Leistungen von den kassenversicherten Patienten selber bezahlt werden. Wollen sich Patienten für solche ärztlichen Leistungen absichern, müssen sie eine private Zusatzversicherung abschließen.
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EBM-Akupunktur (externer Link zur KBV) |
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Qualitätssicherungsvereinbarung (Dokument der KBV) |
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Qualitätssicherungsvereinbarung (externer Link zum Ärzteblatt) |
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Dokumentationsbogen (Dokument der KVB) |
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Diagnoseerfordernis bei Akupunkturleistungen |
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DÄGfA-Flyer Private Zusatzversicherung |
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