Anrechnung der früheren Ausbildung
Grundlegende Informationen:
Falls Sie in den letzten 5 Jahren Akupunkturkurse bei der DÄGfA oder einer anderen ärztlichen Fachgesellschaft absolviert haben, sind diese gegebenenfalls auf die Ausbildung zum "Meister der Akupunktur Dägfa" anrechenbar. Nach Beginn von Modul I können keine Kurse außerhalb der Meister-Ausbildung mehr gutgeschrieben werden.
Generell gilt: Wir können ausschließlich frühere Kurse zum Thema *Akupunktur *berücksichtigen. Ein formloser Antrag an das Fortbildungszentrum genügt: postalisch oder per E-Mail an fz@daegfa.de. Bitte listen Sie darin ihre bisherigen Akupunkturkurse auf und fügen Sie - falls diese nicht bei der DÄGfA waren - Zertifikaten oder andere Nachweise bei.
Frühere Kurse bei der DÄGfA:
Falls Sie ein B-Diplom der DÄGfA besitzen, erkennen wir diese Ausbildungsstunden voll an. Gleiches gilt für DÄGfA- Kurse, die Sie in den letzten 5 Jahren nach dem B-Diplom absolviert haben. Kommen Sie damit auf eine Gesamtstundenzahl von 430UE (z.B. 200 UE Grundausbildung + 230 UE Akupunkturausbildung der Aufbauausbildung vor 2011) erhalten Sie das Diplom "Meister der Akupunktur DÄGfA".
Frühere Kurse bei anderen Trägern:
Über die Anerkennung von Kursen anderer Ausbilder entscheidet eine Prüfungskommission der DÄGfA (maximal 50% = 215 UE).
Gut zu wissen:
Teilnehmer mit einem B-Diplom der DÄGfA von vor 2011 erhalten alle Kurse bis zum "Meister der Akupunktur DÄGfA" zu Sonderkonditionen.
Wenn Sie nach dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur und vor 2011 bereits Aufbaukurse bei der DÄGfA absolviert haben, bieten wir Ihnen großzügige Übergangsregelung