Grundausbildung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur

Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind nach den Vorgaben der Ärztekammer 200 Stunden notwendig: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur (Modul I-V) anschließend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (Modul VI+VII). Jeder GP-Kurs der DÄGfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.

 

Übersicht

Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind nach den Vorgaben der Ärztekammer 200 Stunden notwendig: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur (Modul I-V) anschließend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (Modul VI+VII). Jeder GP-Kurs der DÄGfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.

Reihenfolge der Kurse

Gemäß Weiterbildungsordnung muss das Modul I am Beginn Ihrer Ausbildung stehen.

Dauer der Ausbildung

Nach Abschluss dieser Kurse deren Absolvierung in einem ausreichend langen Zeitraum erfolgt ist (wir empfehlen mindestens 18 Monate), können Sie die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer beantragen.

Facharztanerkennung

Voraussetzung für die Weiterbildung Akupunktur ist bei vielen Landesärztekammern die Facharztanerkennung. Wir empfehlen unseren Teilnehmern, sich vorab bei der zuständigen Landesärztekammer über die Regelungen zur Zweijahresfrist und die Notwendigkeit einer Facharztanerkennung zu informieren.

Diplom A

Im letzten Kurs G15 können Sie das, für die Weiterbildung nicht notwendige, aber vielfach anerkannte Diplom A der DÄGfA in einer internen Prüfung erwerben. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Urkunde und können sich in unserer Arztsuche registrieren lassen.

Vorbereitungskurs / Refresher

Wenn Sie sich am Ende Ihrer Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten wollen oder nach einer Pause Ihr Akupunkturwissen auffrischen wollen, bieten wir Ihnen einen Vorbereitungskurs zur Ärztekammerprüfung, bzw Refresher-Kurs.

GP-Kurse = Praktische Akupunkturausbildung (60 UE) und Fallseminare (20 UE)

Zwischen dem 1.Grundkurs G1 und dem letzten GP-Kurs (Praktische Akupunkturbehandlung und Fallseminare) müssen mindestens 24 Monate liegen.

Sie benötigen 80 UE GP-Kurse (8x 10 UE oder in Hessen 10 x 8 UE)

Diese Grundkurse Praxis (GP) entsprechen den Abschnitten G (Fallseminare) und F (Praktische Akupunkturbehandlung) des Kursbuches.

In den 8 erforderlichen Kursen werden jeweils 7,5 UE Praktische Akupunkturbehandlung und 2,5 UE Fallseminar angeboten.

Sie beginnen erst nach Abschluss der 120 UE Kursausbildung. Sie finden unter der Leitung eines Weiterbildungsbefugten mit Patientenvorstellung und -behandlung statt.

Auf unserem Jahreskongress in Bad Nauheim finden alle Grundkurse und GP-Kurse statt.

 

   Bringen Sie gerne Ihre Patienten mit

   Wir suchen laufend Patienten/Kasuistiken für unsere Grundkurse Praxis (GP-Kurse). Sie oder wahlweise Ihr Patient   
   erhalten 32 € Aufwandsentschädigung, wenn Sie eigene Patienten zur Konsultation einbestellen.    


   Bitte melden Sie sich hierfür bei Britta Wuttke unter Tel. 089 71005-10 oder fz@daegfa.de

 

Wir möchten Sie optimal auf die Ärztekammerprüfung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur vorbereiten.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen spezielle Vorbreitungskurse auf diese Prüfung. Diese Kurse dienen auch als Refresher zu den Grundlagen der Akupunktur und werden von uns empfohlen, wenn es darum geht, das Basiswissen der Akupunktur wieder aufzufrischen (z.B. nach länger zurückliegender Grundausbildung, Babypause oder Ähnliches).

An diesem eintägigen Kurs werden wir mit Ihnen sämtliche Prüfungsinhalte komprimiert repetieren und gemeinsam häufige Fragen anhand von Prüfungsprotokollen besprechen. Dieser Kurs wird von einem unserer erfahrenen Stammdozenten gehalten, der in der Regel selbst Prüfer und/oder Fachberater an der jeweiligen Ärztekammer ist. Bitte bringen Sie Ihre Kursunterlagen der Grundausbildung mit, es wird kein neues Skript ausgegeben.

Kollegen, die bei einer anderen anerkannten Gesellschaft ihre Grundausbildung absolviert haben, bitten wir, sich vorab mit dem Fortbildungszentrum in Verbindung zu setzen. Die Vorbereitungskurse können nicht auf andere Ausbildungsabschnitte anerkannt werden. Eine Zertifizierung als Fortbildungsveranstaltung der jeweiligen Ärztekammer (CME-Punkte) wird durchgeführt.

Im Programmheft und im Flyer finden Sie die Kurse als VÄ-Kurse

Besonderheit

Wenn Sie uns ein Prüfungsprotokoll über Ihre Ärztekammerprüfung zur Verfügung stellen, erhalten Sie 20 % der Gebühr des Vorbereitungskurses zurück.

 


 

 

Qualifikation zur KV-Akupunkturabrechnung

Nach absolvierter Grundausbildung haben Sie die Möglichkeit Kurse in Spezieller Schmerztherapie und Psychosomatischer Grundversorgung zu belegen, um so Akupunktur mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Übersicht

Möchten Sie als Vertragsarzt Akupunktur bei chronischen LWS-Beschwerden und Gonarthroseschmerzen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, so benötigen Sie hierfür:

 

Die Kurse "Spezielle Schmerztherapie" und "Psychosomatische Grundversorgung" können zeitlich unabhängig von der Akupunkturausbildung absolviert werden.

 

Nach erlangter Abrechnungsgenehmigung sind Sie verpflichtet jährlich

 

  • Fallkonferenzen pro Jahr zum Thema „Chronischer Schmerz” gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV'en

zu besuchen.

Die DÄGfA bietet Ihnen die Schmerztherapiekurse nach dem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK) in 2 Blöcken zu je 40 Unterrichtseinheiten (UE) bundesweit an.

Achtung: Block 1 muss aus Anerkennungsgründen immer vor Teil 2 absolviert werden.

Uns liegt die Informationen vor, dass die Online-Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ von der Ärztekammer Bayern anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Ärztekammern bezüglich der Anerkennung des Online-Kurses.

Teil 1 (40 UE)
Modul I und Modul II gemäß Kursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundesärztekammer

Teil 2 (40 UE)
Modul III und Modul IV gemäß Kursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundesärztekammer

 

Auf Grund der Vorgaben des Musterkursbuches der Bundesärztekammer muss Teil 1 immer vor Teil 2 absolviert werden.

Zur Abrechnung der Akupunktur mit der KV sind 20 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie, 30 UE verbale Intervention und 30 UE Balint-Gruppe/patientenzentrierte Selbsterfahrung notwendig.

Die Balintgruppe muss über mindestens 6 Monate absolviert werden.

Ausbildungsangebote können Sie bei Ihren Landesärztekammern erfragen.

 

Eine Linkliste der Landesärztekammern finden Sie unter folgendem Link beim Thieme-Verlag:

 

Adressen LÄK

Um Ihrer Pflicht nach 4 jährlichen Fallkonferenzen nachzukommen, bietet Ihnen die DÄGfA viele Möglichkeiten!

1. Regionale Fallkonferenz, abends an Werktagen
Die DÄGfA bietet regionale Fallkonferenzen unter akkreditierter Leitung an.
Eine Fallkonferenz dauert ca. 120 Minuten. In der Regel sind die betroffenen Patienten anwesend. Eigene Fälle können vorgestellt werden. Melden Sie diese bitte 2 Wochen vor Termin beim durchführenden Leiter an.

2. Gebührenfreie Fallkonferenzen auf DÄGfA-Kongressen
Zum Beispiel auf den Jahrestagungen in Bad Nauheim, gebührenfrei!!

3. Fallkonferenzen in allen Kursen aus Modul III der Ausbildung "Meister der Akupunktur DÄGfA"
In diesen Kursen werden 2 Patientenfälle pro Tag vorgestellt. Inwieweit die jeweils zuständige KV 2 Fallkonferenzen pro Tag anerkennt, ist regional unterschiedlich. Eine Einzelbuchung der Fallkonferenzen ist nicht möglich.

4. Fallkonferenzen während der Münchner Akupunktur-Tage und der Akupunktur-Tage in Bad Bocklet
Jeweils 4 Fallkonferenzen

5. Fallkonferenzen als Teilnehmer bei Qualitätszirkeln
Die DÄGfA unterstützt rund 85 Qualitätszirkel (QZ) in Deutschland. Die QZ-Treffen werden als Fallkonferenz anerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

6. Fallkonferenzen auf unseren DÄGfA Symposien
Jedes Jahr finden verschiedenste Symposien zu Spezialthemen statt. Auch hier können Sie an Fallkonferenzen teilnehmen.

Mit der Bahn zum Kursort
Zugticket

Gut für die Umwelt. Bequem für Sie. Tickets ab 55,90€.