Vereinbarungen und Dokumentation
Die Abrechnung der Akupunktur als Kassenleistung ist in der „Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (Vereinbarung Akupunktur)“ geregelt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KV Bayern) hat im Jahr 2009 auf der Grundlage folgender Bögen die Prüfung gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) durchgeführt.
Qualitätssicherung Akupunktur: Fragebogen für Patienten
Brief der KVB zur Überprüfung der QSV-Dokumentation
Suchergebnisse zum Thema bei der KVB
Seit 2018 wieder Stichprobenprüfungen der KV
Die
Kassenärztliche Vereinigung und GKV Spitzenverband hatten sich in der
Vergangenheit darauf verständigt, die Stichprobenprüfungen im Bereich Akupunktur
aufgrund geringer Beanstandungen bis zum 31.12.2017 auszusetzen. Auf eine
Fortführung dieser Aussetzungsregelung konnten sie sich jedoch nicht
verständigen. Deshalb müssen die KVen seit 2018 wieder Stichprobenprüfungen
im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarungen Akupunktur aufnehmen. (Wir
haben darüber in unserem Newsletter berichtet).
Geprüft werden per Zufall ausgewählte Ärzte. Per Schreiben werden Ihnen 12
abgerechnete Fälle mit bis zu 10 Sitzungen Akupunktur und 18 abgerechnete Fälle
mit bis zu 15 Sitzungen Akupunktur mit Nennung der Patientennamen mitgeteilt.
Für diese Patienten muss dann vom behandelnden Arzt die
Dokumentation der Akupunkturbehandlung hinsichtlich Therapieplan, der Eingangs-
und Verlaufserhebung sowie die Begründung der Ausnahmefälle (§6 Abs 2 QSV)
vorgelegt werden.
Was ist für den niedergelassen Arzt, der Akupunktur über EBM abrechnet zu
beachten?
Den genauen Inhalt der Qualitätssicherungsvereinbarung finden Sie auf auf
dieser Seite. Hier haben wir neben der Qualitätssicherungsvereinbarung, die die
Rahmenbedingungen für die EBM Akupunktur festlegt auch einen Vorschlag für
einen Akupunkturdokumentationsbogen, wie die DÄGfA
ihn zusammen mit einigen KV vor einigen Jahren ausgearbeitet haben
hinterlegt. Dieser Bogen, korrekt ausgefüllt, erfüllt in den meisten
Bundesländern die Anforderungen an die Stichprobenprüfung. Die KV Bayern hat
2014 einen eigenen Dokumentations- Bogen erstellt, er ist ebenfalls auf unserer
Homepage hinterlegt, Ärztinnen und Ärzten aus Bayern empfehlen wir,
ausschliesslich den KVB Bogen zu verwenden.
Dokumentationsbogen Akupunktur (erarbeitet zw. DÄGfA und KV)
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