DÄGfA > Ärzteportal > Service > Qualitätssicherung > Akupunktur und Recht
Liebe DÄGfA-Mitglieder,
im Folgenden stellen wir Ihnen eine Power-Point-Präsentation von Herrn Dr. Arnim Eberz, Rechtsanwalt aus Frankfurt (01 79/ 2 92 88 16), zur Verfügung, dessen Tätigkeitsschwerpunkte Chefarztrecht, allgemeines Arztrecht – insbesondere Aufklärung und Haftung – sowie auch Abrechnungsfragen der GOÄ sind.
Die folgende Präsentation ist ein guter Leitfaden für Sie, um sich in den schwierigen rechtlichen Fragen zurechtzufinden. Bitte beachten Sie, dass wir als Ihr Fachverband eine schriftliche Aufklärung vor Akupunktur nicht für erforderlich halten. Natürlich kann dies in besonderen Fällen, z. B. größeren Krankenhausabteilungen mit mehreren Ärzten in der Akupunkturabteilung, sinnvoll sein. Rechtlich erforderlich ist es jedoch nicht. Hier können Sie die Präsentation von Dr. Eberz als PDF herunterladen.
Weitere Literatur zum Thema: Stör, Wolfram. Abrechnung und Qualitätsmanagement in der Akupunktur: Ein Leitfaden für die Praxis. Urban & Fischer/Elsevier 2006 Zurück