Fallkonferenzen zum Thema Chronischer Schmerz
Für die Abrechnung der Akupunktur über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sind neben der Zusatzbezeichnung Akupunktur, 80 Unterrichtseinheiten (UE) Spezielle Schmerztherapie, 80 UE Psychosomatische Grundversorgung auch die Teilnahme an 4 Fallkonferenzen zum Thema Chronischer Schmerz notwendig.
Voraussetzung ist die Anwesenheit von Ärzten dreier verschiedener Fachrichtungen. Sie haben folgende Möglichkeiten, KV-anerkannte Fallkonferenzen für die Abrechnung der Akupunktur bei der DÄGfA zu absolvieren:
1. Regionale Fallkonferenz, abends an Werktagen
Die DÄGfA bietet regionale Fallkonferenzen unter akkreditierter Leitung an.
Eine Fallkonferenz dauert ca. 120 Minuten. In der Regel sind die betroffenen Patienten anwesend. Eigene Fälle können vorgestellt werden. Melden Sie diese bitte 2 Wochen vor Termin beim durchführenden Leiter an.
Aktuelle Termine finden Sie hier.
2. Gebührenfreie Fallkonferenzen auf DÄGfA-Kongressen
Zum Beispiel auf der Jahrestagung in Bad Nauheim, am 21. Mai 2020 nachmittags, 2 gebührenfreie Fallkonferenzen.
3. Fallkonferenzen in allen Kursen aus Modul III der Ausbildung "Meister der Akupunktur DÄGfA"
In diesen Kursen werden 2 Patientenfälle pro Tag vorgestellt. Inwieweit die jeweils zuständige KV 2 Fallkonferenzen pro Tag anerkennt, ist regional unterschiedlich. Eine Einzelbuchung der Fallkonferenzen ist nicht möglich.
Kursübersicht hier
4. Fallkonferenzen während der Münchner Akupunktur-Tage und der Akupunktur-Tage in Bad Bocklet
Jeweils 4 Fallkonferenzen
Internationale Münchner Akupunktur-Tage
Akupunktur-Tage in Bad Bocklet
5. Fallkonferenzen als Teilnehmer bei Qualitätszirkeln
Die DÄGfA unterstützt rund 85 Qualitätszirkel (QZ) in Deutschland. Die QZ-Treffen werden als Fallkonferenz anerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
6. Fallkonferenzen auf unseren DÄGfA Symposien
Jedes Jahr finden spannende Symposien zu Spezialthemen statt. Auch hier können Sie Fallkonferenzen erwerben.
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