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2 Jahre nach Beginn des ersten Kurses (G1) können Sie die Zulassung zur Prüfung für die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer beantragen.
Hier finden Sie die
ausführlichen Inhalte der Grundausbildung.
Flyer Grundausbildung 2021
Terminübersicht Grundausbildung 2021
Auf unserem Jahreskongress in Bad Nauheim finden alle Grundkurse und GP-Kurse statt.
Zuordnung der Kurse gemäß Kursbuch der Bundesärztekammer
G1 = A1 | G4 = B1 | G7 = D1 | G10 = C3 | G13 = B2 |
G2 = A2 | G5 = C1 | G8 = D2 | G11 = D3 | G14 = E3 |
G3 = A3 | G6 = C2 | G9 = E1 | G12 = E2 | G15 = B3 |
Diplom A
Im letzten Kurs G15 können Sie das für die Weiterbildung nicht notwendige, aber vielfach anerkannte Diplom A der DÄGfA in einer internen Prüfung erwerben (mehr Informationen im internen Mitgliederbereich, einloggen über Maske oben links).
Der Test zu Körper- und Ohrakupunktur beinhaltet einen schriftlichen (Multiple Choice), einen mündlichen und einen praktischen Teil. Diese Prüfung können Sie bei Bedarf kostenfrei wiederholen. Auch bei Nichtbestehen kann die Ausbildung mit den Praxiskursen fortgesetzt werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Urkunde Diplom A. Auf Wunsch nehmen wir Sie dann bereits als geprüfter Akupunkteur in unsere Arzt-Schnellsuche auf. Über diese spezielle
Suchfunktion finden Patienten Akupunkturärzte in Ihrer Umgebung (4000 Aufrufe/Monat - Stand 01/2019)
GP-Kurse (Grundkurse Praxis)
Im Anschluss an die Grundkurse 1-15 folgen 60 Stunden „Praktische Akupunkturbehandlung“ sowie 20 Stunden „Fallseminare“ (A-Diplom ist nicht Voraussetzung). Diese können Sie im Rahmen der von angebotenen Praxiskurse mit Fallseminaren (Praxis-/Fallseminar, GP-Kurse) ableisten.
Flyer Grundausbildung ink. GP 2021
Terminübersicht Grundausbildung inkl. GP 2021
Kursbuchung
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