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Zuallererst sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Versicherung die Akupunktur und gegebenenfalls Naturheilverfahren/Homöopathie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.
Die Kosten der Tarife können wegen der zum Teil großen Unterschiede und der von individuellen Faktoren abhängigen Bedingungen (wie Geschlecht und Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) nicht angegeben werden. Vergleiche sollten vom Patienten angestellt werden, z.B. in Bezug auf ihre Leistungen für Akupunkturtherapie, gegebenenfalls auch für Naturheilverfahren und Homöopathie; etwaige weitere enthaltene Versicherungsbausteine (Erstattungen für Sehhilfen, Zahnersatz etc.) können bei den jeweiligen Versicherern individuell erfragt werden.